Reinigung von RLT- und Prozessabluft Anlagen

Raumlufttechnische (RLT-) Anlagen, auch als Klimaanlagen bekannt, sind in verschiedenen Gebäuden weit verbreitet, darunter zählen Bürogebäude, Krankenhäuser, Industrieanlagen und Wohngebäude. Sie sorgen für ein angenehmes Raumklima und saubere Luft, besonders in Räumen mit unzureichendem natürlichen Luftwechsel. Unser Hygieneansatz ist in allen Einsatzbereichen gleich hoch, ob im Krankenhaus, Büro oder Wohngebäude.

Wir bieten Reinigungsdienste auf einem hohen Niveau, einschließlich regelmäßiger Überprüfung, Wartung, Filteraustausch und Reinigung, um den einwandfreien und hygienischen Betrieb zu gewährleisten. Eine regelmäßige Reinigung trägt auch zum vorbeugenden Brandschutz und zur Kosteneffizienz bei. Die Reinigungsmethoden variieren je nach Anwendungsbereich, und wir beraten Sie gerne über die spezifische Durchführung für Ihre Lüftungsanlagen.

Was versteht man unter Prozessabluft?

Unter Prozessabluft ist die Abluft von Maschinen aus dem Produktionsprozess in Industriebetrieben zu verstehen. Je nach Produktionsumgebung gelangen dabei unverbrauchte Stoffe bzw. Umwandlungsprodukte in die Abluft der Maschinen.

Hierbei handelt es sich z. B. um:

  • ätzende Substanzen
  • gesundheitsschädliche bzw. giftige Stoffe
  • explosive Stoffe
  • ölige oder schmierende Rückstände
  • selbst entzündende Stoffe

Um eine dauerhafte Betriebssicherheit zu gewährleisten, aber auch aus brandschutz- und funktionserhaltenden Gründen sind Prozessabluftanlagen regelmäßig zu inspizieren und nach Bedarf die Reinigungsintervalle festzulegen.

In welchen Abständen ist eine Reinigung der RLT-Anlage notwendig?

Das Reinigungsintervall ist immer in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung innerhalb eines Gebäudes aber auch auf Basis der Ergebnisse der Hygienekontrollen und -inspektion gem. der VDI 6022. Für die regelmäßige Reinigung, den hygienegerechten Betrieb und Instandhaltung ist laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Betriebssicherheitsverordnung der Betreiber verantwortlich. Wir beraten Sie gerne, in welchen Abständen eine Reinigung Ihrer Lüftungsanlage notwendig ist. 

Lediglich bei kontrollierten Wohnraumlüftungsanlagen (kurz: KWL- Anlagen) in Ein- und Zweifamilienhäusern empfehlen wir die Reinigung alle 5 – 7 Jahre durchführen zu lassen.

1

Niedrigere Keimbelastung, sowie verringerte Brandgefahr 

2

Gute Raumluftqualität für Ihre Mitarbeiter oder Ihre Familie

3

Höhere Leistungsfähigkeit der RLT-Anlage aber auch der in den Räumen befindlichen Personen

4

Geringere Betriebskosten durch einwandfreien Luftstrom 

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